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INFORMATIONEN FÜR BEWERBER


Merkblatt für Leiharbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit in aktueller Version


DDas von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebene „Merkblatt für Leiharbeitnehmer" liegt in aktueller Fassung vor. Jedes Zeitarbeitsunternehmen ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern bei Vertragsabschluss dieses Merkblatt auszuhändigen. Es dient der Information der Leiharbeitnehmer über die Besonderheiten eines Zeitarbeitsverhältnisses. Leiharbeitnehmer, die nicht über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse verfügen, haben Anspruch auf Aushändigung einer Version des Merkblattes in ihrer jeweiligen Muttersprache


Hier geht´s zum >>Download (Quelle: Agentur für Arbeit)

Innovative Tarifverträge für Deutschlands Personaldienstleister

Bei der Verbandsarbeit geht der IGZ/DGB nicht immer den bequemsten Weg – sondern den, die praxisorientierte und sinnvolle Lösungen für die mittelständischen Personaldienstleister verspricht.

Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ist der mitgliedsstärkste Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche. Zu den Aufgaben des iGZ gehören die Verhandlung von tariflichen Vereinbarungen namens seiner Mitgliedsunternehmen, die Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltungsberufsgenossenschaft, Verbänden und Gesellschaft.

Darüber hinaus hat sich der iGZ durch die Einrichtung von Arbeitskreisen bzw. Projektgruppen eine Meinungsführerschaft bei der Zukunftsgestaltung der Zeitarbeitsbranche erarbeitet:


  • Kontakte zum Gesetzgeber

  • Mitgliedschaften in Dach-Arbeitgeberverbänden

  • Veranstaltungen von Kongressen und Podiumsdiskussionen

  • Seminare und Workshops zu Branchenthemen

  • Landestagungen in den Bundesländern


Manteltarifvertrag – zur Ansicht hier klicken.
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